Touristenvisum, 9.01.2024
Antragsverfahren
Bereiten Sie Ihren Visumantrag in vier Schritten vor:
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus, speichern diese und machen sich einen Ausdruck davon:www.konsolosluk.gov.tr
- Bitte drucken Sie das Antragsformular aus und senden es im System weiter.
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Wir empfehlen, Ihren Visumantrag möglichst frühzeitig zu stellen. Visaanträge können bis zu drei Monate vor Antritt der geplanten Reise gestellt werden.
- Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin.Bei diesem Termin geben SieIhre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlendie Gebühr und beantwortenFragen zur geplanten Reise.
Gewünschte Unterlagen
(Bitte die Dokumente in folgender Reihenfolge vorbereiten, und Blätter nicht zusammen heften)
-Visumantragsformular mit Unterschrift (vollständig online ausgefüllt)
-Ausweis (x1 Kopie) und Reisepass (x1 Kopie)
- Reisepass muss noch mindestens 6 Monate gültig sein
-1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
-Nachweis über Flug (Hin- und Rückreise) und Hotel Reservation
- Es wird empfohlen, die Flug- und Hotelreservierung im ersten Schritt nicht zu bezahlen.
- Personen die in keinem Hotel bleiben werden, benötigen eine Notariell beglaubigten Nachweis (Original) über Ihren Unterkunft von der Einladenden Person.
- Wenn Sie Hausbesitzer in der Türkei sind, bringen Sie die Eigentumsurkunde oder Grundbuchauszug mit
- Es wird empfohlen, die Flug- und Hotelreservierung im ersten Schritt nicht zu bezahlen, da es keine Garantie gibt, ob Sie ein Visum erhalten oder nicht.
- Personen die mit Ihrem Fahrzeug in die Türkei reisen möchten, müssen Ihr Fahrzeugausweis vorlegen
-Unfall- und Reisekrankenversicherung für Türkei
- Mindestdeckung von EUR 30.000.- / USD 30.000.- / CHF 30.000.-
- Die Versicherung muss für den etwaigen Rücktransport in Krankheitsfall, für ärztliche Nothilfe und/oder die Notaufnahme in Krankenhaus aufkommen
-Arbeitsbestätigung oder Schulbestätigung
- Selbstständige legen einen Auszug aus dem Handelskammer vor
-Lohnabrechnung der letzten 3 Monate
- Nicht Erwerbstätige Personen müssen eine Bestätigung und Budgetrechnung (Jährlich oder letzten 3 Monate) über die Sozialhilfe/RAV vorlegen
-Kontoauszug der letzten 3 Monate
- Am selben Tag vor dem Termin Kontostandsbeleg von Bankomat ausdrücken
- Es müssen pro Person und proTagemin. 50.-CHF auf dem Konto sein
Wichtige Hinweise
-Aufgrund der neuen Rechtsgrundlage muss bei Antragsstellern aus Syrien, Somalia, Sudan und Afghanistan vorerst eine Zustimmung von Innenministerium eingeholt werden.
- Je nach Rückmeldung kann der Antrag innerhalb von 4-6 Wochen entschieden werden
- Dieser Personenkreis muss erst nach der positiven Rückmeldun, Flug und Hotel Buchung Nachweisen.
- Bewerber/innen aus diesen 4 Ländern benötigen einen noch mindestens 6 Monate gültigen Schweizer Ausweis.
- Anträge die an das Innenministerium gesendet werden, müssen Ihren Kontoauszug der letzten 6 Monate einreichen
-Visaanträge für minderjährige müssen gemeinsam mit den Eltern vor Ort gestellt werden.
- Bei Unterschiedlichen Familiennamen müssen Sie sich als Familie ausweisen z.B. Geburtsschein oder Familienausweis Original und Kopie. Bei Heirats-/Geburtsveranstaltungen in anderen Ländern als der Schweiz und der Türkei müssen diese Dokumente auf türkisch, deutsch oder englischen Sprache vorliegen oder übersetzt werden.
- Minderjährige, mit 1 Elternteil oder Begleitperson reisend; müssen aktuelle noterielle Einverständniserklärung vom gesetzlichen Vertreter einholen – Original (Auf türkisch, deutsch oder englisch)
- Im Falle eines geschiedenen oder verstorbenen Elternteils muss die andere Partei Richterliches Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbestimmung oder Todesurkunde Original und Kopie mit bringen (Auf türkisch, deutsch oder englisch)
-Bezahlung wird nur im Gegenwert der Schweizerische Währung und Barbezahlung akzeptiert.
- Single Entry , 60.-CHF; Multiple Entry, 180.-CHF
-Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können.
-Wir prüfen Ihren Antrag, ob Sie den rechtlichen Voraussetzungen genügt.
-Wir bitten Sie ebenfalls unaufgefordert keine Unterlagen an die Visastelle zu senden. Diese Unterlagen werden nicht bearbeitet. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
-Türkisches Generalkonsulat behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen anzufordern und/oder den/die Antragsteller/in zu einem persönlichen Gespräch vorzuladen.
-Unser Zuständigkeitsbereich ist Zürich, Luzern, Schwyz, Glarus, Zug, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Appenzell Ausserhoden, Appenzell Innerhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau und Lichtenstein.
- Visaanträge von Personen mit Wohnsitz ausserhalb der angegebenen Kantone werden nicht akzeptiert.
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15.09.2025 | 15.09.2025 | Knabenschiessen |
29.10.2025 | 29.10.2025 | Nationalfeiertag |
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