FA-07, 20. Februar 2019, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zum Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments über die Türkei 2018, der nach seiner Bewilligung durch den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten an die Generalversammlung übermittelt wurde.

Republik Türkiye Außenministerium 21.02.2019

Der erste Berichtsentwurf über die Türkei 2018 des Europäischen Parlaments wurde am 14. November 2018 veröffentlicht. In den Schattenberichterstatter-Kommissionssitzungen wurden bis jetzt 319 Änderungsvorschläge der Mitglieder des Europäischen Parlaments zum Berichtsentwurf debattiert. Heute (20. Februar 2019) fand eine Abstimmung des einvernehmlichen Berichtsentwurfs im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) statt. Es steht jedoch zu erwarten, dass der Endbericht auf der Generalversammlung des Europäischen Parlaments im März (11.-14. März oder 25.-28. März 2019) bewilligt wird.

Der Bericht hat keine rechtliche Verbindlichkeit und hat Beratungsfunktion. Die Aufforderung in diesem Bericht, die Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU offiziell auszusetzen, ist vollkommen inakzeptabel. Die in dem Bericht vorhandenen gegenstandslosen Behauptungen weisen auf die tendenziöse und voreingenommene Haltung des EP gegenüber unserem Land hin.

In Bezug auf den Berichtsentwurf und die Änderungsvorschläge, die wir für gegenstandslos halten, haben wir die erforderlichen Schritte unternommen und werden auch dabeibleiben. Wir informieren die EP-Mitglieder über den Übergangsprozess zum Präsidialsystem und über unseren derzeitigen Reformprozess.

Nichtsdestotrotz sehen wir mit Bedauern, dass die haltlosen Behauptungen, die von Kreisen genährt werden, welche unserem Land gegnerisch eingestellt sind, weiterhin im Berichtsentwurf verbleiben. Wir sind in der Erwartung, dass die erforderlichen Korrekturen vorgenommen werden, um einen realistischeren, objektiveren und ermutigenden Endbericht des EP über die Türkei zu erreichen. Nur ein solcher Bericht wird in unserem Land Rücksicht finden.

Die Türkei steht zum EU-Beitrittsprozess und zur Fortsetzung ihrer Reformbemühungen zu diesem Zweck. Dies tun wir vor allem für das türkische Volk, das die höchsten Standards verdient. Nicht die Aussetzung des Beitrittsprozesses der Türkei ist notwendig, sondern die Beseitigung von Hindernissen für den Beitrittsprozess. Der Beitrittsprozess ist sowohl für die Türkei als auch für die EU vorteilhaft.

In diesem Rahmen erwarten wir, dass die EU und das EP, welches ihre Völker vertritt, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Beitrittskandidaten Türkei treu bleiben.

Atatürk

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