Nr.: 19, 30. Januar 2019, Pressemitteilung in Bezug auf die Resolution Nr. 2453 (2019) des UN-Sicherheitsrates über die Verlängerung des Mandats der UN-Friedenstruppe in Zypern

Republik Türkiye Außenministerium 31.01.2019

Die jüngste Resolution des UN-Sicherheitsrates zur Verlängerung des Mandats der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP) um sechs Monate wurde am 30. Januar 2019 angenommen.

Sowohl in seinem Bericht über seine Vermittlungsmission in Zypern vom 15. Oktober 2018 als auch in seinem jüngsten Bericht über die UN-Operationen in Zypern vom 11. Januar 2019, der dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt wurde, hatte der UN-Generalsekretär die Notwendigkeit neuer Ideen betont, ohne auf ein spezifisches Beilegungsmodell zu verweisen. Trotz dieser Tatsache hat der UN-Sicherheitsrat in dieser jüngsten Resolution einen Standpunkt eingenommen, der über die Ansichten des UN-Generalsekretärs hinausgeht. Darüber hinaus hat der UN-Sicherheitsrat Vorverurteilungen über das Ergebnis der laufenden Kontakte des vom UN-Generalsekretär vorübergehend beauftragten UN-Beamten und die mögliche künftige Gestaltung des Beilegungsprozesses ausgesprochen.

Insofern leistet diese Resolution keinen realistischen Beitrag zu den Bemühungen um eine Lösung der Zypern-Frage. Auch ist es mit den oben genannten Berichten des UN-Generalsekretärs nicht vereinbar.

Andererseits ist die Tatsache, dass das Mandat der UNFICYP ohne Zustimmung der Behörden der Türkischen Republik Nordzypern verlängert wurde, im Gegensatz zu der gängigen Praxis der UN, ein weiterer erheblicher Mangel der Resolution.

Die Zypern-Konferenz wurde im Juli 2017 in Crans Montana aufgrund der unnachgiebigen Haltung der griechischen Zyprioten, die sich als alleinige Eigentümer der Insel und die türkischen Zyprioten als Minderheit betrachten, ohne Ergebnis abgeschlossen. Wir bleiben bei unserer Ansicht, dass wenn ein neuer Verhandlungsprozess eingeleitet wird, dieser ergebnisorientiert sein sollte und alle Parameter des Prozesses im Voraus festgelegt werden sollten. In diesem Sinne sollten alle alternativen Modelle auf dem Tisch liegen, ohne die Möglichkeit einer bizonalen, bikommunalen föderalen Regelung auf der Grundlage der politischen Gleichstellung auszuschließen.

Wir sind der Auffassung, dass jeglicher Prozess in der kommenden Zeit nur dann erfolgreich sein kann, wenn er auf den gegenwärtigen Realitäten auf der Insel und der politischen Gleichheit beider Seiten beruht.

Atatürk

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