Nr.: 265, 4. Oktober 2018, Pressemitteilung in Bezug auf den Beschluss der griechisch-zypriotischen Verwaltung, internationale Unternehmen zur Exploration von Offshore-Kohlenwasserstoffen innerhalb des so genannten Lizenzgebiets Nummer 7 einzuladen

Republik Türkiye Außenministerium 04.10.2018

Wir sind besorgt darüber, dass die griechisch-zypriotische Verwaltung (GZV) unter Missachtung der Rechte des türkisch-zypriotischen Volkes beschlossen hat, internationale Unternehmen zur Exploration von Offshore-Kohlenwasserstoffen im Rahmen des so genannten "Lizenzgebiets Nummer 7" einzuladen, das die GZV einseitig abgegrenzt hat.

Diese Entscheidung der GZV ist ein Beweis dafür, dass die GZV weiterhin die gleichen und unveräußerlichen Rechte und Interessen der türkisch-zypriotischen Seite an den natürlichen Ressourcen der Insel missachtet. Die griechisch-zypriotische Seite zeigt mit diesem Vorgehen einmal mehr, dass sie ihre Haltung nicht aufgegeben hat, die zum ergebnislosen Abschluss der Zypernkonferenz im Juli 2017 geführt hat, und die Tatsache ignoriert, dass die türkisch-zypriotische Seite die politische Gleichheit und Miteigentümerschaft an der Insel innehat.

Andererseits verletzt diese Entscheidung die völkerrechtlichen Rechte der Türkei auf ihrem Festlandsockel in der Region. Ein bedeutendes Teilstück des so genannten "Lizenzgebiets Nummer 7", das Gegenstand dieser Entscheidung ist, bleibt innerhalb der äußeren Grenzen des türkischen Festlandsockels im östlichen Mittelmeerraum, wie es bei den Vereinten Nationen registriert wurde.

Es ist bekannt, dass jede Exploration natürlicher Ressourcen auf dem Festlandsockel der Türkei, deren äußere Grenzen den Vereinten Nationen durch unsere Noten vom 2. März 2004 und 12. März 2013 mitgeteilt wurden, nur mit Zustimmung der Türkei durchgeführt werden kann.

Wie von unserer Seite in dieser Angelegenheit unterstrichen wurde, hat die Türkei nie zugelassen und wird auch nie zulassen, dass ein fremdes Land, Unternehmen oder Schiff unbefugte Explorationen natürlicher Ressourcen in ihren maritimen Hoheitsgebieten durchführt.

Die Türkei wird weiterhin die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und alle Initiativen und Aktivitäten, einschließlich der Bohrungen, fortführen, um ihre Rechte und Interessen auf ihrem Festland zu schützen. So sind einige Bohrarbeiten auf dem türkischen Festlandsockel im östlichen Mittelmeerraum sowie in den Gebieten geplant, die von der Türkischen Republik Nordzypern an die Türkische Erdölgesellschaft lizenziert wurden.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass auf dem türkischen Festlandsockel keine Kohlenwasserstoffexploration auf Basis ungültiger Lizenzen durchgeführt werden kann, die die GZV zu vergeben versuchen könnte. Wir laden alle Länder und Unternehmen, die an der Teilnahme an der Ausschreibung interessiert sein könnten, ein, mit gesundem Menschenverstand zu agieren und die Gegebenheiten vor Ort gebührend zu berücksichtigen.

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