FA-42, 30. Mai 2018, Antwort von Herrn Hami Aksoy, Sprecher des Außenministeriums der Republik Türkei, auf eine Frage zum Türkei-Kapitel des vom US-Außenministerium veröffentlichten „Bericht zur internationalen Religionsfreiheit für 2017“

Republik Türkiye Außenministerium 30.05.2018

Die Abschnitte des „Berichts zur internationalen Religionsfreiheit für 2017“ des US-Außenministeriums über die Türkei wurden eingesehen. Dieser jährlich veröffentlichte Bericht ist eine Routinestudie des US-Außenministeriums, die im Einklang mit seiner eigenen Perspektive erstellt wurde.

Die meisten Abschnitte des Textes in Zusammenhang mit der Türkei stellen eine Wiederholung bestimmter unbegründeter Behauptungen dar, die bereits in den vergangenen Jahren aufgestellt wurden. Die Aufführung der FETÖ/PDY als eine Terrororganisation nur in Bezug auf unsere Regierung, die mangelnde Anspielung auf den terroristischen Putschversuch vom 15. Juli 2016 und die Schäden, die unserem Land und unserer Nation von den genannten Terrororganisationen zugefügt wurden, stellen schwerwiegende Mängel dar.

Andererseits steht fest, wie wir bereits zu verschiedenen Anlässen wiederholt haben, dass niemand in der Türkei aufgrund seiner Religion oder ethnischen Herkunft rechtlichen oder administrativen Maßnahmen ausgesetzt ist. Daher ist es nicht hinnehmbar, laufende Gerichtsverfahren gegen bestimmte Personen, die in Verbindung mit Terrororganisationen wie diesen stehen, aufzuzeigen. All diese Punkte wurden dem zuständigen US-Beamten, der verantwortlich für die Vorbereitungen des genannten Berichts ist, während seines Besuchs in der Türkei im April 2018 mehrmals übermittelt.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Bericht auch Behauptungen bezüglich bestimmter Forderungen unserer assyrischen Bürger zu Immobilienangelegenheiten enthält. Wie bekannt, erlaubte das Gesetz zur Änderung der Steuergesetze und bestimmter Gesetze und Gesetzesdekrete, die am 21. März 2018 erlassen wurden, rechtlich die Übertragung von 56 unbeweglichen Vermögensgegenständen von der Generaldirektion der Stiftungen zu den assyrischen Stiftungen. Mit diesem Schritt hat die Türkei ihre konstruktive und aufgeschlossene Haltung gegenüber der Glaubens- und Religionsfreiheit erneut bekräftigt.

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