FA-37, 9. Mai 2018, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy auf eine Frage zur Erklärung des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über die Türkei

Republik Türkiye Außenministerium 09.05.2018

Der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte hat am 9. Mai 2018 erneut eine einseitige Erklärung über die Türkei abgegeben.

Diese Erklärung stellt die Entscheidung der Türkischen Großen Nationalversammlung, die den souveränen Willen der Nation repräsentiert, zur Durchführung der Wahlen in Frage und beinhaltet bedauernswerte Aussagen, die die Regierungsführung eines unabhängigen Landes vorschreiben. Diese abgegebene Erklärung von rein politischer Natur nehmen wir nicht ernst.

In der Türkei werden die Maßnahmen im Ausnahmezustand nur gegen die Terroristen und Kreisen, die in Verbindung mit dem Terror stehen, ausgeführt. Es gibt keine Maßnahme, die die Rechte und Freiheiten unserer Mitbürger beschränken.

Der Ausnahmezustand stellt kein Hindernis zur Durchführung der demokratischen Wahlen dar. Der Hochkommissar sollte wissen, dass auch in Frankreich die Wahlen im Ausnahmezustand durchgeführt wurden. Darüber hinaus wurde durch internationale Wahlbeobachtungsmissionen bestätigt, dass die Wahlen in der Türkei, einschließlich des Referendums im April 2017 demokratisch, frei, fair und transparent verliefen.

Wir möchten außerdem dem Hochkommissar daran erinnern, dass das Verhängen eines Ausnahmezustands ein Rechtsanspruch ist, der den Staaten durch das Völkerrecht gewährt wurde.

Die Türkei setzt die erforderliche Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen für die Wahlen am 24. Juni im Einklang mit unseren internationalen Verpflichtungen fort.

Atatürk

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