Nr.: 59, 27. Februar 2018, Pressemitteilung in Bezug auf die Freilassung von Salih Müslüm durch das tschechische Gericht

Republik Türkiye Außenministerium 27.02.2018

Die Ablehnung unseres Antrags auf eine vorübergehende Festnahme von Salih Müslüm, dem Anführer des syrischen Ablegers PYD der Terrororganisation PKK, entspricht nicht den Verantwortungen der tschechischen Justiz bezüglich des Völkerrechts und der Terrorismusbekämpfung.

Die PYD ist der syrische Ableger der PKK, die die Europäische Union –wovon die Tschechische Republik ein Mitglied ist- als Terrororganisation anerkennt.

Anstatt Salih Müslüm zu verhaften, entschied das tschechische Gericht, ihn freizulassen und hat somit gezeigt, dass es sowohl das Sterben unschuldiger Zivilisten bei Terroranschlägen als auch das Leid ihrer Familien nicht berücksichtigt.

Dieser Beschluss hat ein neues Beispiel dafür geliefert, wie unaufrichtig und unwahrhaftig die Erklärung der tschechischen Republik hinsichtlich des Kampfes gegen den Terror in Europa ist.

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