Nr.: 370, 30. November 2017, Zum Urteil des EGMR bezüglich des Prozesses „Merçan und andere gegen die Schweiz“

Republik Türkiye Außenministerium 30.11.2017

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit dem einstimmigen Urteil vom 28. November 2017 bezüglich des Prozesses „Merçan und andere gegen die Schweiz“ entschieden, dass das Recht der Meinungsfreiheit unserer Staatsbürger Ali Merçan, Hasan Kemahlı sowie Ethem Kayalı verletzt wurde, die aufgrund „der Leugnung des Völkermords“ hinsichtlich der Ereignisse von 1915 durch die Schweiz verurteilt wurden.

Dieses Urteil betrachten wir als eine sehr starke Entscheidung auf der Grundlage der Demokratie und Rechtsgrundsätzen gegen alle Versuche und Praktiken, die die „Völkermord“-Behauptungen als eine absolute Wahrheit darstellen.

In diesem Urteil wurde nach dem Urteil der Großen Kammer des EGMR zum Fall "Perinçek gegen die Schweiz" bekräftigt, dass unterschiedliche Meinungen zu den Ereignissen von 1915 unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen und es historische und rechtliche Unterschiede zwischen den Ereignissen von 1915 und dem Holocaust gibt. Somit wurden unsere berechtigten Ansichten bezüglich der Ereignisse von 1915 noch einmal bestätigt.

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