Nr.: 290, 15. September 2017, Pressemitteilung in Bezug auf die Entscheidung der belgischen Anklagekammer hinsichtlich der fortlaufenden PKK-Ermittlung (Ariadna Prozess) in Belgien, in dem die Türkei als Nebenkläger auftrat

Republik Türkiye Außenministerium 15.09.2017

Die belgische Anklagekammer hat mit seiner gestrigen (14. September 2017) Entscheidung verhindert, dass 36 natürliche und juristische Personen, die Verbindungen zu der Terrororganisation PKK haben, vor Gericht gestellt werden. Die belgische Bundesanwaltschaft führte die Ermittlungen gegen diese 36 natürliche und juristische Personen seit 2010 fort.

Diese jüngste Entscheidung stellt ein neues empörendes Beispiel für die Unterstützung der Terrororganisationen, die auf die Sicherheit und Interessen der Türkei abzielen und zeigte erneut, dass Belgien im Kampf gegen den Terror sowohl in Europa als auch weltweit das schwache Glied in der Kette ist.

Gegen diese Entscheidung kann im Obersten Gerichtshof von Belgien Revision eingelegt werden und der Rechtsstreit ist noch nicht zu Ende gegangen. Unser Staat wird auch bei der Berufung von dieser inakzeptablen Entscheidung als Nebenkläger auftreten.

Es ist offensichtlich, dass diese bedenkliche Entscheidung auf die nationale Sicherheit der Türkei abzielt und es ist auch zugleich klar, dass es in Belgien und Europa im Kampf gegen der zunehmenden Bedrohung des Terrors zu Schwächen führen wird.

Atatürk

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