Antwort vom Sprecher des Außenministeriums Tanju Bilgiç auf eine Frage hinsichtlich des Beobachtungsflugs, den die Russische Föderation im Rahmen des Vertrags über den Offenen Himmel (OH-Vertrag), über der Türkei nicht durchführen konnte

Republik Türkiye Außenministerium 04.02.2016

FA-4, 4. Februar 2016

Der Vertrag über den Offenen Himmel (OH-Vertrag), der in der Geographie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) als Vertrauen und Sicherheitserhöhende Maßnahme vorgesehen und 1992 zur Unterzeichnung eröffnet wurde, wurde zusammen mit der Türkei von 34 Ländern unterschrieben. Die Vertragsländer führen im Rahmen der festgesetzten Quoten Routine Beobachtungsflüge über die Gebiete voneinander.

Die Flüge, die im Rahmen des Vertrags beantragt werden, können durchgeführt werden, wenn das Land, über dem der Flug durchgeführt werden soll und das Land, der den Flug durchführen wird, sich über die Route einigen. In diesem Zusammenhang konnte der Beobachtungsflug, den die Russische Föderation für den 2.-5. Februar 2016 beantragt hatte nicht durchgeführt werden, weil die Parteien sich über die Route des Beobachtungsflugs nicht einigen konnten.

Im Grunde genommen ist es allen Vertragsparteien des OH-Vertrags bekannt, dass die Russische Föderation für die Beobachtungsflüge innerhalb von seinem Luftraum verschiedene Einschränkungen verordnet. Auf der anderen Seite hat die Russische Föderation in Dezember 2015, den Beobachtungsflug, der im Luftraum der Türkei durchgeführt wurde, gemäß der empfohlenen Routenänderung der Türkei durchgeführt.

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