Pressemitteilung hinsichtlich der Abschiebung der Uiguren Türken aus Thailand

Republik Türkiye Außenministerium 09.07.2015

Nr.: 199, 9. Juli 2015

Wir haben mit großer Trauer erfahren, dass 115 Uiguren Türken, die unter Verwahrung in Thailand waren, gegen ihren freien Willen in ein Drittland geschickt worden sind.

Nicht-Zurückweisung ist ein internationales Grundprinzip des Völkerrechts, die nicht nur für Flüchtlinge oder Personen mit ähnlichen Status gültig ist, sondern für alle anwendbar ist, die im Wege einer zwanghaften Rückgabe wie eine Ausweisung oder Rückführung einen Risiko bezüglich der Verletzung der Rechte aufs Leben oder auf Folterung besitzen. Dieses Prinzip wurde in der Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und im Abkommen von 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen deutlich geregelt.

Wir bedauern diesen Akt der Regierung von Thailand, die trotz unserer zahlreich ergriffenen Initiativen gegenüber Thailand und der damit verbundenen internationalen Institutionen, im Widerspruch mit den humanitären Völkerrecht durchgeführt worden ist.

Die Türkei und die internationale Gemeinschaft wird das Schicksal unserer Verwandtschaft auch weiterhin genau und sorgfältig befolgen.

Atatürk

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