Pressemitteiling in Bezug auf die Durchsuchung des ATR Fernsehkanals in der Krim

Republik Türkiye Außenministerium 28.01.2015

Nr. 36, 28. Januar 2015

Die Durchsuchung am 26.Januar 2015 im Zentrum des ATR Fernsehkanals in Akmescit in der Autonomen Republik Krim, die ungefähr 7 Stunden von den Sicherheitskräften vorgenommen worden ist und bei der die technischen Ausrüstungen des Kanals beschlagnahmt worden sind, bewerten wir auf keinen Fall als akzeptierbar und als eine Verletzung hinsichtlich der Pressefreiheit.

Dass die ATR als einziger Kanal der für die tatarische Gemeinschaft Sendungen überträgt ohne jeglichen Druck und Einschränkungen seine Sendung weiterhin fortsetzt, ist im Hinblick auf die Informationsfreiheit unserer Verwandten als Ureinwohner in der Krim ein Grundrecht.

Die Türkei wird weiterhin die Rechte unserer Krim-Tatar Verwandten, die ihre Meinungen immer mittels demokratischen Wegen ausdrücken, auf allen Plattformen aufrechthalten und ihre Situation verfolgen.

Atatürk

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